Bei nicht rechtzeitigt abgemeldeter Veranstaltung wird eine Ausfallentschädigung fällig:
8 bis 14 tage vor Veranstalltungsbeginn: 20%
2 bis 7 tage vor Veranstalltungsbeginn: 50%
1 bis 0 tage vor Veranstalltungsbeginn: 100%
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